Der Generalübernehmer

Ausgabe 1, Januar 2018

Der Neubau des Münchner Volkstheaters wird von einem Generalübernehmer errichtet. Der garantiert dem Auftraggeber, in diesem Fall dem Baureferat der Stadt München, einen festen Preis für das Gebäude und einen festen Termin für die Schlüsselübergabe. Im Unterschied zu einem Generalunternehmer kümmert sich ein Generalübernehmer nicht nur um den Bau, sondern auch um die Planung des Gebäudes. Von ihm wird also auch das Architekturbüro engagiert. Öffentliche Bauherren dürfen erst seit 2006 einen Generalübernehmer beauftragen. Trotz der vielen Vorteile sind solche Verfahren noch immer die Ausnahme. Vor allem, weil Behörden damit die Möglichkeit aus der Hand geben, kleinere Baubetriebe vor Ort zu beauftragen und zu fördern.

© Weronika Demuschewski
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