Die Bauherrin

Ausgabe 2, Januar 2019

Das neue Volkstheater hat keinen Bauherren, sondern eine Bauherrin: die Stadt München. Weil aber auch eine Stadt nicht einfach so bauen darf, muss sie sich einen Neubau genehmigen lassen. Eigentlich ist für Baugenehmigungen das Landratsamt zuständig. Bei kreisfreien Städten übernimmt das eine städtische Behörde: die Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Für die Planung und Durchführung des Baus ist eine andere Abteilung zuständig: das Baureferat. Es ist der Auftraggeber für den Generalübernehmer und damit sein Bauherr. Im innerstädtischen Verhältnis, also gegenüber dem Stadtrat und dem Volkstheater, repräsentiert aber das Kommunalreferat als Eigentümer der städtischen Gebäude und Grundstücke den Bauherren. Also: eine Bauherrin und ganz viele Bauherren.